Barrierefreiheit
Wir bauen Websites, die für alle bedienbar sein sollen. Dann muss unsere eigene Seite offenlegen, wo sie steht. Diese Erklärung sagt, was wir prüfen, was funktioniert und was noch nicht passt.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website codeaeffchen.de und ihre englische Fassung codeaeffchen.com, einschließlich der Artikel, der Glossareinträge und der Browser-Werkzeuge unter codeaeffchen.de/tools/.
Sie ist freiwillig. Codeäffchen ist keine öffentliche Stelle im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, und wir betreiben keinen Onlineshop. Wir veröffentlichen sie trotzdem, weil wir Barrierefreiheit als Leistung anbieten.
2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist weitgehend vereinbar mit den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA. Die Einschränkungen in Abschnitt 4 sind uns bekannt.
„Weitgehend" steht dort bewusst. Ein Teil der Anforderungen lässt sich automatisiert prüfen, der Rest nicht. Wir haben keine externe Prüfstelle beauftragt und keine Tests mit Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern durchgeführt. Was wir behaupten, ist das, was wir gemessen haben.
3. Wie wir prüfen
Die Prüfung läuft nicht einmal im Jahr, sondern bei jeder Änderung. Vor jeder Veröffentlichung und bei jedem Änderungsvorschlag im Code läuft automatisch:
- axe-core über 31 Seiten, je ein Vertreter pro Seitentyp in beiden Sprachen, geprüft gegen die Regelsätze WCAG 2.0 A und AA sowie WCAG 2.1 A und AA. Jede Seite wird zweimal geladen, mit 1280 und mit 390 Pixeln Breite, weil manche Verstöße erst im mobilen Layout entstehen.
- Das Kontaktformular im geöffneten Dialog, weil ein Dialog eigene Anforderungen an Fokus und Beschriftung hat.
- Tastaturbedienung: Sprunglink zum Hauptinhalt, sichtbare Fokusanzeige und die ARIA-Attribute des mobilen Menüs.
- Kontrastwerte werden nachgerechnet, wenn wir Farben ändern. Zuletzt haben wir dabei die Kommentarfarbe in Codeblöcken von 3,05 auf 5,04 angehoben.
Ein Änderungsvorschlag, der einen Verstoß einführt, wird abgelehnt, bevor er veröffentlicht wird.
4. Was noch nicht passt
Ohne JavaScript
Alle Texte, Artikel, Glossareinträge und die Navigation sind ohne JavaScript vollständig lesbar. Nichts wird erst per Skript eingeblendet. Auch das Kontaktformular sendet ohne JavaScript. Es wird dann als gewöhnliches Formular übertragen, und es kommt ein zweiter Schritt dazu: eine Seite, die zusammenfasst, was gesendet wird, und die du mit einem Klick bestätigst. Das hält automatische Nachrichten ab, die ein Formular nur einmal abschicken. Bis zum 22.09.2026 lief der Klick hier ins Leere; das war ein Mangel und ist behoben. Zwei Einschränkungen bleiben:
- E-Mail-Adressen sind lesbar, aber nicht anklickbar. Wir setzen sie aus Spamschutz-Gründen per Skript zusammen. Ohne JavaScript steht dort die Schreibweise mit „(at)" und „(punkt)" — abtippen funktioniert, ein Klick öffnet kein Mailprogramm.
- Die Werkzeuge rechnen nicht. Die Generatoren unter /tools/ arbeiten im Browser. Erklärung und Anleitung bleiben lesbar, die Ausgabe entsteht nicht.
Wer lieber anruft oder schreibt, findet Telefonnummer und Adresse im Impressum.
Automatisierte Prüfung hat Grenzen
Ein Prüfwerkzeug erkennt fehlende Beschriftungen und schwache Kontraste. Ob eine Alternativbeschreibung den Bildinhalt wirklich trifft, ob eine Überschriftenfolge sinnvoll ist oder ob eine Formulierung verständlich bleibt, kann es nicht beurteilen. Wir achten darauf, garantieren können wir es nicht.
Nicht geprüfte Seitentypen
Die automatische Prüfung nimmt einen Vertreter je Seitentyp, nicht jede einzelne Seite. Kommt ein neuer Seitentyp dazu, wird er in die Liste aufgenommen. Eine einzelne Seite kann trotzdem durchrutschen.
Inhalte Dritter
Kundenstimmen stammen aus Google-Bewertungen und werden im Wortlaut übernommen. Auf deren Sprache und Verständlichkeit haben wir keinen Einfluss.
5. Eine Barriere melden
Wenn dir etwas auffällt, das sich nicht bedienen lässt, schreib uns. Hilfreich ist die Adresse der Seite, was du versucht hast und womit du unterwegs bist, also Browser, Betriebssystem und gegebenenfalls Hilfsmittel.
Wir antworten, sobald wir können. Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Eine feste Frist sagen wir nicht zu, weil wir sie nicht immer halten könnten. Wenn wir eine Barriere beheben, sagen wir dir Bescheid.
6. Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist
Für Produkte und Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig. Sie nimmt Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Magdeburg, www.marktueberwachung.de.
7. Stand dieser Erklärung
Erstellt am 21. September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung. Sie wird überarbeitet, wenn sich an der Prüfung oder am Befund etwas ändert.